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   LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89   

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LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89 (https://dejure.org/1990,7810)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.03.1990 - L 1 An 133/89 (https://dejure.org/1990,7810)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. März 1990 - L 1 An 133/89 (https://dejure.org/1990,7810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 VAHRG; § 7 VAHRG
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung im Wege der Durchführung des Versorgungsausgleichs geleisteter Rentenbeiträge nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs; Bestimmung der Summe der Leistungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung im Wege der Durchführung des Versorgungsausgleichs geleisteter Rentenbeiträge nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs; Bestimmung der Summe der Leistungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Unter Berücksichtigung dessen, daß der vollzogene Versorgungsausgleich den Normalfall, der Rückausgleich hingegen den Sonderfall darstellt (vgl. BVerfGE 53, 302 f; BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989 - 1 BvL 11/87 ua - DAngVers 1989, 392 ff) besteht für den Rentenversicherungsträger auch keine generelle Verpflichtung, in die Formulare und ggf Merkblätter zum Antrag auf Gewährung einer Regelleistung - vorliegend: Halbwaisenrente - einen besonderen Hinweis auf diese Sonderregelung aufzunehmen.
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist in der letzteren Fallgruppe jedoch auf Sachverhalte begrenzt, in denen der Versicherungsträger nicht auf eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen hat, die nach den dem Versicherungsträger bekannten tatsächlichen Umständen - objektiv - "klar zutage" lag und deshalb für ihn "erkennbar" war (BSGE 41, 126 ff, 128 [BSG 18.12.1975 - 12 RJ 88/75] ; 46, 124 ff, 126; SozR 4220 § 6 Nr. 3; ">1418%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1418 RVO Nr. 6).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist in der letzteren Fallgruppe jedoch auf Sachverhalte begrenzt, in denen der Versicherungsträger nicht auf eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit hingewiesen hat, die nach den dem Versicherungsträger bekannten tatsächlichen Umständen - objektiv - "klar zutage" lag und deshalb für ihn "erkennbar" war (BSGE 41, 126 ff, 128 [BSG 18.12.1975 - 12 RJ 88/75] ; 46, 124 ff, 126; SozR 4220 § 6 Nr. 3; ">1418%20RVO%20Nr.%206#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1418 RVO Nr. 6).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Denn das richterrechtliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs setzt tatbestandlich voraus, daß ein Versicherungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder aufgrund eines bestehenden Sozialrechtsverhältnisses dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht insbesondere zur Auskunft und Beratung sowie zu einer dem konkreten Anlaß entsprechenden verständnisvollen Förderung verletzt und dadurch dem Versicherten einen rechtlichen Nachteil zugefügt hat (BSGE 55, 40 ff, 43 [BSG 24.03.1983 - 1 RJ 92/81] m.w.N.).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87

    Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Im Gegensatz zu § 4 Abs. 1 VAHRG, der eine "Rückübertragung" von Rentenanwartschaften vor Eintritt eines Versicherungsfalls in der Person des Ausgleichsverpflichteten nicht gestattet (vgl. Urteil des BSG vom 08.11.1989 - 1 RA 61/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), setzt der Rückzahlungsanspruch nach § 7 VAHRG den Eintritt des Versicherungsfalls beim Ausgleichsverpflichteten nicht voraus: Es muß nur feststehen, daß aus dem begründeten Anrecht keine höheren als die in § 4 Abs. 2 VAHRG genannten Leistungen zu gewähren sind.
  • LSG Niedersachsen, 24.01.1990 - L 1 An 152/89
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 14.03.1990 - L 1 An 133/89
    Das folgt aus dem auch in § 7 VAHRG zum Ausdruck gekommenen Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung, eine effektive Alterssicherung zu gewährleisten (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 - L 1 An 152/89 - ), auch wenn der Kläger selbst nicht Versicherter der Beklagten ist und sich seine Rechtsbeziehungen zu ihr auf die Begründung von Rentenanwartschaften im Wege des Versorgungsausgleichs zugunsten seiner versicherten Ehefrau beschränkten.
  • VGH Hessen, 11.09.1996 - 2 UE 2802/93

    Kürzung der Versorgungsbezüge aufgrund Versorgungsausgleichs zwischen

    Dies folgt nach dem die Rechtspraxis beherrschenden, von dem erkennenden Senat geteilten Gesetzesverständnis (vgl. insoweit auch das Urteil des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1991 - 1 A 2744/88 -, NWVBl. 1992, 103, 104; Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. März 1992 - 3 B 91.2257 -, ZBR 1992, 382, 383; Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 14. März 1990 - L 1 An 133/89 -, FamRZ 1990, 1116 ff.; anderer Ansicht der VGH Baden-Württemberg in dem - vom Bundesverwaltungsgericht (NJW 1990, 1866) aus prozessualen Gründen aufgehobenen Urteil vom 19. Januar 1988 - 4 S 644/87 -) aus dem Regelungszusammenhang, dem ersichtlich die Vorstellung des Gesetzgebers zugrundeliegt, daß (auch) die Gewährung einer Rente an Dritte eine Kürzung von Versorgungsleistungen nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs zwischen geschiedenen Ehegatten rechtfertigen - und damit zugleich die Frage des verfassungsrechtlich gebotenen Absehens von einer derartigen Kürzung aufwerfen - kann.
  • LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 1 RA 9/01
    Die Anwartschaften des Klägers sind deshalb durch die vorliegende Anrechnung in keiner Weise geschmälert worden.(vgl. zu allem nur: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980, 1 BvL 17/77, NJW 1980, S. 692, 694f., zum Schutzzweck der Vermeidung der Übervorteilung des Rentenversicherungssystems; BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, 1 BvL 11/87, NJW 1983, S. 1983, 1984 zur Zulässigkeit der typisierenden Regelung des § 4 Abs. 2 VAHRG und zur Entstehung zweier Rechtskreise; BSG, Urteil vom 14. Mai 1996, SozR 3- 5795 Nr. 6, LSG Niedersachsen, Urteil vom 14. März 1990, L 1 An 133/89, Breithaupt 1990, S. 816-820, LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Juli 1999, L 1 RA 97/98, LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Dezember 1999, L 1 RA 210/99, zur Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG im Übrigen).
  • LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 1 RA 229/01
    Durch die Scheidung trennen sich die rentenrechtlichen Anwartschaften beider Eheleute in zwei voneinander selbständige Rechtskreise auf, wobei die Anwartschaften der Ehefrau den gleichen und eigen-ständigen eigentumsrechtlichen Schutz genießen wie diejenigen des Klägers (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989, 1 BvL 11/87, NJW 1983, S. 1983, 1984; LSG Niedersachsen, Urteil vom 14. März 1990, L 1 An 133/89, Breithaupt 1990, S. 816-820; LSG Niedersachsen, Urteile vom 22. Juli 1999, L 1 RA 97/98 und vom 28. Juni 2001, L 1 RA 9/01).
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